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Bildung

Neue Qualifizierungsmöglichkeit in der Krankenpflegeausbildung

Doppelqualifizierung "Berufsausbildung und Fachhochschulreife" an bayerischen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

Seit dem Schuljahr 2005/06 sind in einem neuen Schulversuch in Bayern, an ausgewählten öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsfachschulen des Gesundheitswesens Angebote zur Doppelqualifizierung geschaffen worden.
Unsere Berufsfachschule hat als Kooperationsschule mit der Berufsfachschule für Krankenpflege des Bezirks Oberpfalz die Zusage zum Schulversuch bekommen.
Ab dem Schuljahr 2005/06 können besonders motivierte und leistungsfähige Schülerinnen und Schüler mit einem mittlerem Schulabschluss zusätzlich zum Berufsabschluss die allgemeine Fachhochschulreife erwerben.


Teilnahmevoraussetzungen
Wegen der besonderen Anforderungen, die diese Doppelqualifizierung an die TeilnehmerInnen stellt, können nur SchülerInnen in den Schulversuch aufgenommen werden, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (Realschule oder M-Zug der Hauptschule) einen Notendurchschnitt von mind. 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik vorweisen können, wobei nur eine Note schlechter als vier sein darf, oder über die Oberstufenreife des Gymnasiums verfügen.


Ablauf und Organisation des Unterrichts, Prüfung
Die Doppelqualifizierung findet parallel zur Berufsausbildung statt und dauert drei Jahre. Für den Erwerb der Fachhochschulreife ist ein Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch (80 Std.), Englisch (160 Std.) und Mathematik (240 Std.) erforderlich. Der Zusatzunterricht wird ergänzend zum regulären Unterricht der Berufsfachschule am Abend und/oder am Samstag angeboten. Der Zusatzunterricht umfasst insgesamt 480 Stunden, worauf im ersten Schuljahr 3, im zweiten Schuljahr 5 und im dritten Schuljahr 4 Wochenstunden entfallen.

Gegen Ende des dritten Schuljahres legen die SchülerInnen neben der staatlichen Berufsabschlussprüfung eine zusätzliche schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auf dem Niveau der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife ab. Die Note im Fach Sozialkunde wird aus dem Abschlusszeugnis der Berufsfachschule in das Zeugnis der Fachhochschulreife übernommen.

Die so erworbene Fachhochschulreife berechtigt nach der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 5. Juni 1998 i. d. F. vom 9. März 2001 - in allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland zum Studium an Fachhochschulen.

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