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ZuzahlungGesetzlich Versicherte sind nach § 39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, bei stationärer Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung an das Krankenhaus zu leisten (10,00 Euro pro Tag – bis zu maximal 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres). Soweit Sie zur Zuzahlung verpflichtet sind, erhalten Sie von uns nach Entlassung eine Zuzahlungsaufforderung / Rechnung per Post. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zahlbar. © 2002-2012 Caritas-Krankenhaus St. Josef Regensburg - Impressum |
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