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Zentrale Patientenaufnahme

Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte sind nach § 39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, bei stationärer Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung an das Krankenhaus zu leisten (10,00 Euro pro Tag – bis zu maximal 28 Kalendertage innerhalb eines  Kalenderjahres).

Soweit Sie zur Zuzahlung verpflichtet sind, erhalten Sie von uns nach Entlassung eine Zuzahlungsaufforderung / Rechnung per Post. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zahlbar.


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